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Häufige Fragen zum Transparenzregister und zu unserem Tool

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister, das seit 2017 in elektronischer Form existiert, wurde zur Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie (EU-Richtlinie 2015/849) eingeführt und soll dazu beitragen, die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu minimieren.

In diesem Register werden die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten der eintragungspflichtigen Gesellschaften erfasst. Das Transparenzregister ermöglicht also eine klare und nachvollziehbare Dokumentation der Eigentums- und Kontrollverhältnisse dieser Strukturen.

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen und der Abschaffung der Mitteilungsfiktion ist die Registrierung verpflichtend: für alle Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien seit dem 31.03.2022, für GmbHs und Genossenschaften seit dem 30.06.2022 und für alle eingetragenen Personengesellschaften seit dem 31.12.2022.

Wer muss sich ins Transparenzregister eintragen lassen?

Seit dem 01.08.2021 sind Handels- und Personengesellschaften dazu verpflichtet, sich sowie ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister einzutragen. Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind von dieser Meldepflicht ausgenommen.

Gem. §20 GwG sind juristische Personen des privaten Rechts (z.B. AG, GmbH, e.V.) und eingetragene Personengesellschaften (z.B. KG, OHG) eintragungspflichtig.

Gem. §21 GwG sind Trusts, Nichtrechtsfähige Stiftungen, wenn diese nach Ansicht des Stifters eigennützige Zwecke verfolgen und Rechtsformen, die in ihrer Struktur und Funktion vergleichbar mit solchen Stiftungen sind eintragungspflichtig.

Die Mitteilung kann durch Personen mit Vertretungsbefugnis vorgenommen werden.

Warum muss ich mich im Transparenzregister eintragen? Wofür brauche ich einen Auszug?

Die Eintragung dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Viele Banken, Notare oder Vertragspartner verlangen heute einen Transparenzregisterauszug, z. B. bei Kontoeröffnungen oder Immobiliengeschäften.

Welche Angaben werden im Transparenzregister erfasst?
Im Transparenzregister werden folgende Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten einer Gesellschaft gemacht: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Wohnsitzland, alle Staatsangehörigkeiten. Außerdem wird der Typ des wirtschaftlich Berechtigten (tatsächlich oder fiktiv) sowie Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses (vgl. § 19 Abs. 1 GwG) angegeben. Änderungen der Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten und zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses sind mitteilungspflichtig (vgl. § 20 Abs. 1 GwG).
Was passiert bei Nicht- oder Falscheintragung?
Bei Nicht- oder Falscheintragungen drohen hohe Bußgelder. Durch den Wegfall der Mitteilungsfunktion sind nun alle unter Abschnitt 2 genannten Gesellschaften eintragungspflichtig.
Was genau macht euer Tool?

Unser Tool hilft Ihnen, die wirtschaftlich Berechtigten Ihrer Gesellschaft korrekt zu ermitteln und die für das Transparenzregister erforderlichen Angaben strukturiert zusammenzustellen. Die PDF-Datei, die Sie nach dem Ausfüllen erhalten, muss nur noch in der Eingabemaske des Transparenzregisters abgetippt werden.

Wie funktioniert die Eingabe im Tool? Brauche ich Vorwissen?

Nein. Das Tool führt Sie Schritt für Schritt durch ein einfaches Formular. Fachbegriffe werden erklärt – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Wie lange dauert es, bis ich das Ergebnis erhalte?

In der Regel nur wenige Minuten. Sobald Sie das Formular abgeschlossen haben, steht die fertige PDF-Datei zum Download bereit.

Welche Daten muss ich bereithalten, um loszulegen?

Sie benötigen Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen sowie Personendaten der wirtschaftlich Berechtigten. In den meisten Fällen gehen diese Angaben aus der Gesellschafterliste hervor. Diese kann im Handelsregister abgerufen werden.

Kann ich mit dem Tool auch komplexe Beteiligungsstrukturen abbilden?

Ja. Auch mittelbare Beteiligungen oder Kontrollstrukturen über mehrere Ebenen hinweg können erfasst werden.

Wird die Eintragung durch euch vorgenommen?

Standardmäßig nicht. Sie erhalten alle Informationen zur eigenständigen Eintragung. Optional können Sie unseren Eintragsservice dazu buchen.

Ist das Tool rechtssicher?

Das Tool folgt der gesetzlichen Logik des Geldwäschegesetzes. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt jedoch weiterhin beim Nutzer.

Wer haftet bei einem fehlerhaften Eintrag?

Die Eintragung erfolgt eigenverantwortlich. Wir stellen eine strukturierte Aufbereitung zur Verfügung, haften aber nicht für falsche Angaben.

Wie geht ihr mit meinen Daten um?

Ihre Daten werden ausschließlich zur Verarbeitung innerhalb des Tools genutzt und nicht weitergegeben. Es erfolgt keine Speicherung ohne Ihre Zustimmung.

Wer sieht die Daten im Transparenzregister später?

Um Transparenzregistereinträge abzurufen muss eine Verpflichtung nach dem GwG vorliegen. Zugriff haben vor allem bestimmte Behörden und Gerichte sowie die in § 2 Abs. 4 GwG genannten Stellen. Teile der Daten können unter bestimmten Voraussetzungen auch öffentlich einsehbar sein.