Wer muss ins Transparenzregister?Unser Tool kennt die Antwort.
Mit unserem digitalen Tool identifizieren Sie die wirtschaftlich Berechtigten in wenigen Minuten. Sie geben die relevanten Daten ein – wir übernehmen die Prüfung und Berechnung. Am Ende erhalten Sie eine PDF mit allen Informationen, die Sie direkt ins Transparenzregister übernehmen können.
Und so funktioniert es:
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Transparenzregister - Hintergrund, Pflichten und was Sie wissen müssen
Wen betrifft das?

Juristische Personen des Privatrechts, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG sowie alle eingetragenen Personengesellschaften, etwa OHG, KG, GmbH & Co. KG müssen seit dem 30.06.2022 einen Transparenzregistereintrag vornehmen und ihre wirtschaftlich Berechtigten ermitteln. Weitere Informationen zum Transparenzregister, zum Tool und zu rechtlichen Aspekten finden Sie in den FAQ.
Was verlangt das GwG?

Die Eintragung ist keine Raketenwissenschaft, aber erfordert ein grundlegendes Verständnis für die Logik des Geldwäschegesetzes. Im Kern geht es um die strukturierte Aufbereitung von Informationen, die größtenteils ohnehin öffentlich im Handelsregister stehen. Wer als wirtschaftlich berechtigt gilt, hängt von komplexen Regeln ab – gerade bei verschachtelten Beteiligungen. Da wird es schnell unübersichtlich.
Warum dafür zahlen?

Weil Ihre Zeit und Ihr Geld besser investiert sind. Für die Eintragung ins Transparenzregister gab es bis jetzt zwei Alternativen – beide wenig ideal: Selbst eintragen bedeutet zeitaufwendige Recherche, Dienstleister verlangen oft dreistellige Honorare. Mit unserem Tool sparen Sie beides: Zeit und Geld. Sie erhalten alle nötigen Angaben strukturiert, verständlich und vollständig – für eine einfache, sichere Eintragung.
Jetzt Eintragung vorbereiten und Fehler vermeiden – sicher, einfach, verständlich.
Unser Tool begleitet Sie Schritt für Schritt.